TS TriboSystems GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 22
88339 Bad Waldsee
Geschäftsführende Gesellschafter:
Wolfgang Kieferle
Alexander Kieferle
Steuernr. : USt-IdNr. DE 814726234
Handelsregister: Ulm HRB 720200
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Bedingungen für die Ausführung von Lohnarbeiten
A. Allgemeines
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Erklärung bedürfen der Schriftform.
B. Notwendige Angaben für Lohnarbeiten und Lohnhärtearbeiten
1. Sämtlichen Anlieferungen sind Lieferscheine beizugeben. Die Bestellung oder der Lieferschein muß die folgenden Angaben enthalten:
a) Stückzahl
b) Art der Teile
c) Nettogewicht
d) Die Stahlmarke, die Normen-Bezeichnung oder die Analyse
e) Einsatz und Beanspruchung der Werkzeuge
f) Bearbeitung und Schleifzugabe der Werkstücke
(evtl. Zeichnung mit Angabe der zu härtenden Zonen bei Teilhärtung)
g) Art der Behandlung (Plasmanitrieren, Vakuumhärten, PVD-Beschichten)
h) Die gewünschte Härte in Re, Brinell oder KG/mm2 Festigkeit. Bei Einsatzstählen die gewünschte Einsatztiefe, bei Vergütungsstählen evtl. Angaben, ob zusätzliche Aufkohlung oder Aufstickung erwünscht ist.
i) Angaben über das gewünschte Prüfverfahren, die Prüfstelle und die Prüflast (siehe DIN-Prüfnormen)
j) Weitere für den Erfolg der Behandlung notwendige Angaben oder Vorschriften
(siehe DIN 6773, 17014, 17021, 17023)
k) Bei PVD Beschichtungen das mit den geforderten Angaben versehene Applikationsprotokoll.
2. Fehlen die unter 1. erwähnte Angaben oder sind sie unvollständig oder unsichtig, wählen wir die Behandlungsart nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr.
3. Sind gleichartige Werkstücke aus verschiedenen Stahlschmelzen hergestellt, so ist dies anzugeben. Desgleichen sind besondere Anforderungen an die Maßhaltigkeit oder den Oberflächenzustand auf den Lieferpapieren zu vermerken. Auf geschweißte oder gelötete Werkstücke und auf solche, die Hohlkörper enthalten, ist besonders hinzuweisen.
C. Ausführung und Haftung
1. Das Lohnarbeitsgut wird von uns mit größter Sorgfalt behandelt und die Härtung/Beschichtung mit modernsten Mitteln Anwendung der neuesten Erkenntnisse und langjähriger Erfahrung ausgeführt. Eine ordnungsgemäße Vorbehandlung der Werkstücke, z.B. Vergüten oder Spannungsfrei-Glühen, ist Vorbedingung für möglichst verzugsfreie Härtearbeiten. Für den Ausfall der Härtung/Beschichtung bezüglich der Rißfreiheit, Härte, Verzug, Oberflächengüte und Einsatztiefe wird eine Gewähr nicht übernommen.
Wärmebehandlungen, die ohne unser Verschulden wiederholt werden müssen, werden zusätzJich berechnet. Zeigt sich erst nach der Behandlung, dass die verlangten Merkmale nach dem Stand der Technik nicht zu erreichen sind, so ist dennoch der Härtelohn zu zahlen.
2. Lieferfristen und -termine sind – soweit im Einzelfall nicht konkret vereinbart – nur annähernd und unverbindlich.
3. Vor Auslieferung werden stichprobenweise Härteprüfungen vorgenommen. Eine Durchprüfung sämtlicher Teile, insbesondere bei Massenteilen, kann nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Erstattung der entstehenden Kosten erfolgen.
4. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen.
Mängelrügen, auch hinsichtlich Menge, Gewicht und Stückzahl sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, schriftlich zu erheben. Wird die Ausführung von Arbeiten beanstandet, sind unverzüglich Belegstücke zu übersenden, die weitere Bearbeitung ist einzustellen und es ist uns auf Wunsch die Besichtigung und Prüfung aller beanstandeten Teile beim Besteller zu gestatten. Eine Nachbesserung durch den Besteller ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Besteller sind alle Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
Ist eine form- und fristgerechte Mängelrüge begründet, haften wir nur bis zur Höhe der entstandenen Lohnkosten, indem wir nach Wahl des Bestellers entweder kostenlos eine gleiche Menge vom Besteller zu übergebender Ersatzstücke härten/beschichten oder den bereits berechneten Rechnungsbetrag gutschreiben.
D. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungshilfen haften wir jedoch nur, wenn diese eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
E. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand
1. Im allgemeinen wird das Lohnarbeitsgut bei uns angeliefert und abgeholt. Auf besonderen Wunsch veranlassen wir bei der Rücklieferung die Verpackung und den Versand. Der Auftraggeber trägt die Kosten, insbesondere Verpackungskosten, Fracht und Rollgeld. Für preisgünstigste Versandart haften wir nicht. Die Gefahr geht mit Verlassen des Lohnarbeitsbetriebes auf den Besteller über.
2. Für alle Lohnarbeiten werden diejenigen Preise berechnet, die sich aus der aufgewandten Arbeitszeit, dem verwendeten Material, den Energiekosten sowie sonstigen Kosten ergeben. Festpreise bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
3. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vetragsverhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
4. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz der Härterei/Beschichtungsbetrieb. Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Weingarten. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.